§ 28 Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
Stand: 01.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Nach Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers gegen den übernehmenden Rechtsträger zu richten.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 28 UmwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 09.11.2005 – BLw 9/05
- OLG Düsseldorf, 04.04.2019 – 6 U 24/18
- OLG Frankfurt am Main, 26.05.2003 – 20 W 61/03Zitiert von 1
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